Solifonds

Hilfsmöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen, Informationen

Grundsätzliches

Der Solidaritätsfonds ist Ausdruck der Solidarität innerhalb der KjG. Er hilft bei Härtefällen und gibt Unterstützung bei Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen.

Hilfe bei finanziellen Härtefällen

Der Solidaritätsfonds hilft bei finanziellen Härtefällen, also dann, wenn der Lagergeldbeutel gestohlen wurde, wenn die ausfallende Veranstaltung riesige Löcher in die Kasse reißt, wenn die Versicherung einfach nicht zahlen will und so weiter… und ihr dann Probleme habt, den Schaden selbst zu tragen, obwohl alle anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterstützung durch die Pfarrgemeinde, Schadensersatzansprüche) ausgeschöpft wurden.

Dem Antrag muss entnommen werden können, warum dies für euch ein finanzieller Härtefall ist und wie er entstanden ist. Außerdem muss er eine Aufstellung über euer Vermögen (Kontostand, Sparbücher, noch zu zahlende Rechnungen, Gelder, die ihr noch bekommt, …) enthalten.

Hilfe zur Unterstützung der Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen

Hilfe von Seiten des Solifonds gibt es zur Unterstützung der Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen. Dies könnte beispielsweise sein: Finanzierung der ersten Mitgliederversammlung/Dekanatskonferenz bei Neugründungen, Finanzierung von Fortbildungen für Leitungen, Zuschüsse für ein innovatives Projekt.

Allerdings müssen auch andere Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden und eine Eigenbeteiligung kann ebenfalls verlangt werden.

Der Antrag muss eine Darstellung der geplanten Maßnahme und ihrer Finanzierung, sowie eine Begründung, warum die Maßnahme unterstützt werden soll, enthalten.

Hilfe bei der Wahrnehmung der Vertretung auf der Diözesankonferenz

Aus dem Solidaritätsfonds gibt es ebenso Unterstützung für Dekanatsverbände bei der Finanzierung der Teilnahmegebühren für die Diözesankonferenzen.

Der Zuschuss errechnet sich aus der Summe der Teilnahmegebühren eines Dekanates abzüglich der Hälfte der ausbezahlten Dekanatsanteile im jeweiligen Jahr (Bsp: Teilnahmegebühren für 4 Personen: 120 €, Dekanatsanteile 200 € , Zuschuss: 120 € - 100 € = 20 €).Berücksichtigt werden vier Personen pro Dekanat. Hat ein Dekanat mehr als vier Stimmen, werden alle stimmberechtigten Delegierten berücksichtigt.


Der Antrag ist bis zum 31.03. des folgenden Jahres zu stellen.

Weitere wichtige Infos

Anträge können von KjG-Dekanatsverbänden und KjG-Pfarreien aus der Erzdiözese Freiburg gestellt wenden. Sie können formlos geschrieben sein und sollten eine Kontaktadresse enthalten. Der Antrag kann postalisch oder per E-Mail eingereicht werden bei der

KjG-Diözesanstelle
Postfach 4 49
79004 Freiburg
Tel. 0761/ 5144-179
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Weitere Infos gibt es ebenfalls bei der Diözesanstelle.

 

Die Ordnung des Solidaritätsfonds ist hier abrufbar.

Dateianhänge