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Hilfsmöglichkeiten, Antragsvoraussetzungen, InformationenGrundsätzlichesDer Solidaritätsfonds ist Ausdruck der Solidarität innerhalb der KjG. Er hilft bei Härtefällen und gibt Unterstützung bei Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen. Hilfe bei finanziellen Härtefällen
Der Solidaritätsfonds hilft bei finanziellen Härtefällen, also dann, wenn der Lagergeldbeutel gestohlen wurde, wenn die ausfallende Veranstaltung riesige Löcher in die Kasse reißt, wenn die Versicherung einfach nicht zahlen will und so weiter… und ihr dann Probleme habt, den Schaden selbst zu tragen, obwohl alle anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterstützung durch die Pfarrgemeinde, Schadensersatzansprüche) ausgeschöpft wurden.
Dem Antrag muss entnommen werden können, warum dies für euch ein finanzieller Härtefall ist und wie er entstanden ist. Außerdem muss er eine Aufstellung über euer Vermögen (Kontostand, Sparbücher, noch zu zahlende Rechnungen, Gelder, die ihr noch bekommt, …) enthalten.
Hilfe zur Unterstützung der Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen
Hilfe von Seiten des Solifonds gibt es zur Unterstützung der Leitungs- und Vertretungsarbeit und bei der Schaffung satzungsgemäßer Strukturen. Dies könnte beispielsweise sein: Finanzierung der ersten Mitgliederversammlung/Dekanatskonferenz bei Neugründungen, Finanzierung von Fortbildungen für Leitungen, Zuschüsse für ein innovatives Projekt.
Allerdings müssen auch andere Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft werden und eine Eigenbeteiligung kann ebenfalls verlangt werden.
Der Antrag muss eine Darstellung der geplanten Maßnahme und ihrer Finanzierung, sowie eine Begründung, warum die Maßnahme unterstützt werden soll, enthalten. Hilfe bei der Wahrnehmung der Vertretung auf der Diözesankonferenz
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