| Vergaberichtlinien |
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Richtlinien zur Vergabe der Fördermittel des Fördervereins 1. Unter Berücksichtigung der Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen der KjG und dem Förderverein von der Herbstdiözesankonferenz 1991 2. werden die vorgesehenen Fördermittel auf Antrag (siehe Antragsformular) und nach Eingangsreihenfolge vergeben. Anträge, die auf Grund ausgeschöpfter Fördermittel keine Zuwendungen mehr erhalten, werden automatisch auf die ersten Plätze des kommenden Jahres gesetzt. 3. Förderanträge können sowohl vor Projektbeginn wie auch nach der Durchführung beantragt werden. 4. Bei der Ausbezahlung von Fördermitteln vor Projektbeginn (Anschubfinanzierung) wird mit den Veranstaltern vertraglich geregelt, dass bei einem Überschuss nach der Veranstaltung der Förderbetrag (in Abhängigkeit vom Überschuss) wieder zurückgegeben wird (Solidaritätsprinzip mit anderen Antragstellern). 5. Die vorgesehenen Fördermittel setzten sich zusammen aus den · Mitgliedsbeiträgen · Spenden · den Zinsen des Anlagevermögens 6. Die Vergabe der Fördermittel wird für jedes beantragte Projekt nach einem Kriterienkatalog beurteilt und entsprechend in der Förderhöhe bestimmt. 7. Kriterien für die Vergabe sind z.B. · Projekte mit verbandsinterner Ausrichtung · Projekte mit außergewöhnlicher Ausrichtung (keine Förderung durch öffentliche Institutionen) · Bewusstseinsbildung nach Innen · Bewusstseinsbildung nach Außen (Mitgliederwerbung) · finanzielle Aspekte (wie ist das Projekt finanziert, gibt es Förderungen durch die öffentliche Hand, etc.) |
