Kooperationen

 

EURE KOOPERATIONEN

Auf unserer Diözesankonferenz im Herbst 2018 konnten Dank der tollen Arbeit von WandelWerk und unserem Satzungsausschuss zahlreiche und umfangreiche Satzungsänderungen beschlossen werden, die sich auch auf Dekanats- und Pfarreiebene auswirken. Damit auch ihr auf dem neusten Stand seid, möchten wir euch hier alles Wichtige zur Umstrukturierung zur Verfügung stellen.
 
Zusammen mit KjGler*innen einer anderen KjG ein Grillfest veranstalten, klingt nach Spaß? Wie wäre es mit einer Wanderung um eine andere KjG Ortsgruppe zu besuchen und in deren Gruppenräumen übernachten? Oder ihr schließt euch mit mehreren KjGs zusammen für die Vertretung im Stadt- und Kreisjugendring, dem BDKJ. Genau für solche Dinge sind Kooperationen da. Nicht zu vergessen ist natürlich der finanzielle Zuschuss, den Ihr vom Diözesanverband dafür bekommt. Pro Mitglied der beteiligten Ortsgruppen erhaltet ihr 4,00€.
 
Es gibt 2 Möglichkeiten, wie ihr eine Kooperation auf die Beine stellen könnt.
 
Die easy und kurzfristige Variante:
Ihr habt eine Veranstaltung zusammen mit mindestens einer anderen Ortsgruppe veranstaltet oder plant das? Dann müsst ihr den Antrag ausfüllen und an uns senden und ihr erhaltet die 4,00€ für jedes Mitglied der Ortsgruppen.
Konkret heißt das, wenn die Leiter*innen der einen KjG mit den Leiter*innen der anderen KjG zusammen zum JuLeiCa-Tag in den Europapark fahren können sie eine einmalige Kooperation schließen. Sie füllen den Antrag aus und es gibt 4,00 € pro Mitglied der beiden Ortsgruppen aufs Konto überwiesen. Die 4,00 € gibt’s auch nicht nur für die Leute die dabei waren, sondern für jedes gemeldete Mitglied der Ortsgruppe.
 
Die langfristige und enge Bindung:
Eure Ortsgruppe möchte sich politisch mit einer andern KjG zusammenschließen um zusammen gegenüber der Seelsogeeinheit oder der städtischen Gemeinde aufzutreten. Dadurch kann es einfacher sein um auf sich aufmerksam zu machen oder um an Zuschüsse zu kommen. Dann gilt es die Satzung zu schreiben, den Antrag auszufüllen und ihr erhaltet ab sofort jedes Jahr 4,00 € pro Mitglied der beteiligten Ortsgruppen auf das Konto.
Das ist genau dann spannend, wenn ihr als Ortsgruppe Zuschüsse eures Kreis- oder Stadtjugendrings bekommt, mit dem BDKJ zusammenarbeitet oder wollt und dafür die Legitimation schaffen wollt. Dann passt ihr die Mustersatzung für eure Ortsgruppe an und sendet sie uns zu. Anschließend genehmigen wir eure Satzung und ihr bekommt jedes Jahr ohne einen erneuten Antrag automatisch 4,00 € für jedes Mitglied der beteiligten Ortsgruppen von uns überwiesen.
 
Super ist übrigens auch, dass ihr als Ortsgruppe an so vielen Kooperationen beteiligt sein könnt, wie ihr wollt. Für den Zuschuss ist nur wichtig, dass die Kooperationen nicht deckungsgleich sind.
 
Den Antrag schickt ihr an mail@kjg-freiburg.de
Wenn ihr eine Satzung mit einreicht, markiert die Stellen an denen es Abweichungen zur Mustersatzung gibt, dann sind wir bei der Genehmigung schneller. Bei Fragen meldet euch am Besten bei der Diözesanleitung oder euren KjG-Referent*innen.
  

Alles für eure Kooperation

Quelle: KjG Diözesanverband Freiburg

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